Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die KV hat uns die aktuellen Abrechnungsergebnisse für Q1/2024 mitgeteilt. Es sind die Scheinwerte für die Neurologie bei €97,86, Nervenheilkunde bei €98,55 und Psychiatrie €115,23. Das RLV wurde dabei in den Fachgruppen um 6,3/9,0/11,1% überschritten und nur abgestaffelt honoriert (diese Abstaffelung ist für unsere Fachgruppen gestiegen gegenüber Q4/2023 und liegt bei den Hausärzten bei 11,3%). Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass eine extrabudgetäre volle Vergütung nur bei hausarztvermittelten Fällen oder Terminservice-Stelle Fällen erfolgt. Bei Steigerung der offenen Sprechstunde über mehr als 3% wird die ganze Fachgruppe bereinigt. Diese Bereinigung greift erst im Folgejahr, so dass die Scheinwerte eventuell noch nachgeben werden.
Biosimilars und originale Präparate, die monoklonale Antikörper enthalten sind uns in der Neurologie vor allem inform von Natalizumab (Tysabri oder Tyruko) bekannt. Beruhigenderweise hatte die Zulassungsstudie für Tyruko gezeigt, dass sich in manchen Aspekten das in USA verfügbare Tysabri mehr von dem in Europa verwendeten Tysabri unterscheidet als das Biosimilar Tyruko. Nun kündigt die AOK Wirtschaftlichkeitsprüfungen ab 2025 an. Zunächst scheint die Ankündigung zahnlos, weil es zu Eculizumab (Soliris) noch kein Biosimilar gibt, und weil Tysabri und Tyruko beide im Rabattvertrag stecken. Aber VORSICHT! Ich ahne Ärger an einigen Stellen: Es gibt eine gewisse Regelungslücke. Im Verordnungstext steht für Biosimilars die prinzipielle Austauschbarkeit ohne Hinweis auf den Applikationsweg (s.c. oder i.v.). Derzeit geht die AOK nicht von einfacher Austauschbarkeit der Anwendungswege aus, so dass nicht verlangt werden kann, dass Tysabri s.c. gegen Tyruko i.v. ausgetauscht werden muss. Für uns Verordner droht Ärger aber bei Verordnung auch ohne Aut-idem-Kreuz. Bisher konnten wir davon ausgehen, dass die Apotheke austauschen muss, wenn ein Rabattvertrag vorliegt. Das geht aber bei Monoklonalen Antikörpern (noch) nicht. Also stehen wir hier in der Verantwortung auch ohne Aut-idem-Kreuz. Und dass Tysabri derzeit im „open-house“ Rabattvertrag steckt schützt uns nicht vor dem Ärger, wenn Biogen sich morgen entscheidet, auszutreten. Dann steht unsere Verordnung möglicherweise unwirtschaftlich da, weil die Apotheke nicht das verordnete Tysabri i.v. gegen Tyruko i.v. austauschen kann. In einer Wirtschaftlichkeitsprüfung würde uns aber genau das vorgeworfen. Im Zweifel also ohne Zeitdruck umstellen – bei ca 20 von Tysabri auf Tyruko umgestellten Patienten unserer Praxis gab es zwar bei der Ankündigung viele hochgezogene Augenbrauen, aber keine Klagen nach der Anwendung. Diese neuen Aspekte sollen auch noch ausführlicher im Neurotransmitter dargestellt werden.
Bitte denken Sie an die beiden interessanten Fortbildungen, die mit Unterstützung des BVDN durchgeführt werden: Das PPA Symposium der Psychiatrischen Universitätsklinik Freiburg am 14.09.2024. Außerdem die Vorankündigung der ZNS-Tage 2025, die wieder im Marriott Hotel in Köln vom 13.-15.03.2025 stattfinden werden.
Fortbildungen für die MFAs: Im PNP Vertrag gibt es Zuschläge für ausgebildete Entlastungsassistentinnen. Derzeit laufen Vorbereitungen für Kurse zum Thema MS und Demenz. Aber auch ohne Selektivvertrag erhöht eine Fortbildung die Motivation der Fachkräfte und eine Industrie-unabhängige Fortbildung erspart uns Interferenz bei der Beratung von Patientinnen und Patienten. Die Bindung an die „Spritzenschwester“ ist nicht zu unterschätzen, wie ich beim Versuch, MS-Patientinnen zu eskalieren feststellen musste. Die Patientinnen fürchten dann zu Recht, die liebgewonnenen Besuche zu verlieren…
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