Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die KV hat wieder die aktuellen Abrechnungsergebnisse für Q2/2024 mitgeteilt. Der Orientierungspunktwert liegt bei 11,9339Ct, das fachärztliche Geamthonorar ist gegenüber Q2/2023 um 6,2% gestiegen. Es liegen aktuell die Scheinwerte für die Neurologie bei €95,90 (+1,3% gegenüber Vorjahresquartal), Nervenheilkunde bei €98,09 (+1,0%) und Psychiatrie €112,66 (+1,0%). Das RLV wurde dabei in den Fachgruppen um 6,7/7,5/10,1% überschritten und nur abgestaffelt honoriert. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass eine extrabudgetäre volle Vergütung nur bei hausarztvermittelten Fällen oder Terminservice-Stelle Fällen erfolgt. Bei Steigerung der offenen Sprechstunde über mehr als 3% wird die ganze Fachgruppe bereinigt. Diese Bereinigung greift erstmalig in diesem Quartal 2/2024 so dass die Scheinwerte aus diesem Grund geschmälert sind.

Ende November hatten wir wieder unser Gespräch mit der KV. Themen waren unter anderem Fortführung der Förderung der psychiatrischen Gesprächsleistung, was uns zugesagt wurde. Außerdem wurde die gefühlte Mehrbelastung durch die vielen offenen Sitze thematisiert. Hier wurde uns jedoch entgegnet, dass trotz der freien Sitze die Fallzahlen in unseren Fachgebieten zunehmen. Bei Überlastung und dadurch Mehrbedarf an Fallzahl durch einen vakanten Sitz in der Nähe muss daher ein individueller Antrag gestellt werden mit örtlicher Begründung. Eine allgemeine Aussetzung der Fallzahlbegrenzung erfolgt nicht. Cave Nachbereinigung der „offenen Sprechstunde“! Es ist günstiger, hausarztvermittelte Fälle und vor allem TSS-Fälle anzunehmen, weil so wirklich extrabudgetär behandelt werden kann (wobei die Kassen bereits drohen, die hausarztvermittelten Fälle doch nachzubereinigen).

Was die KV vergessen hat, uns mitzuteilen, obwohl es ein echter Erfolg bezüglich der KV-Dienste ist: Die Vertreterregelung heißt jetzt zwar anders, aber ist jetzt wieder so komfortabel und sicher wie früher: Abgeben und wohlfühlen. Die KV regelt den sozialversicherungsrechtlichen Kleinkram mit Mitteln aus dem großen Honorartopf!

Die KBV teilt mit: Cannabis-Verordnung für unsere Fachgruppen ohne Genehmigung durch die Krankenkassen. Aber CAVE! Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt weiterhin, so dass ohne Genehmigung mit Regressen zu rechnen ist. Daher die Empfehlung: Lassen Sie auch weiterhin die Krankenkassen genehmigen. Generell gilt weiterhin, dass Fertigarzneimittel günstiger sind als Blüten. In Anbetracht der Indikation von meist chronischen Leiden bleibt generell die Frage, warum die ultraschnell wirksame Inhalation gewählt werden soll. Bei Opiaten hat sich im ärztlichen Bereich nicht umsonst die Retardierung durchgesetzt im Gegensatz zum Missbrauchsbereich, wo Opiate gerne geraucht oder injiziert werden…

Zur Abrechnung von GOÄ-Leistungen im unterbewerteten Bereich psychiatrische Gespräche und Psychotherapie gibt es interessante Empfehlungen.

Die Zulassung von Lecanemab steht kurz bevor, und weitere Amyloid-Antikörper werden folgen. Endlich eine kausale Therapiemöglichkeit für die Alzheimer-Erkrankung! Aber die Auswahl geeigneter Patientinnen und Patienten wird herausfordernd. Der Berufsverband arbeitet mit Hochdruck an hilfreichen Handreichungen zum Screening und Diagnosesicherung, Information dazu folgt demnächst. Das Thema wird auch auf der geplanten Mitgliederversammlung des BVDN im Frühjahr eine Rolle spielen. Vorab eine Umfrage des Deutschen Zentrums für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) Rostock zu den Möglichkeiten in unseren Praxen, bitte nehmen Sie sich die 15 Minuten Zeit, um ein realistisches Bild von Ihren Einstellungen und Möglichkeiten zur Alzheimer-Therapie abzugeben.

Save the date: 05.04.2025 09.30-13.30 Uhr BVDN BaWue Mitgliederversammlung in Stuttgart!