Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die KV hat wieder die aktuellen Abrechnungsergebnisse für Q3/2024 mitgeteilt. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass eine extrabudgetäre volle Vergütung nur bei hausarztvermittelten Fällen oder Terminservice-Stelle Fällen erfolgt. Bei Steigerung der offenen Sprechstunde über mehr als 3% wird die ganze Fachgruppe bereinigt. Diese Bereinigung greift seit Quartal 2/2024 so dass die Scheinwerte aus diesem Grund geschmälert sind. Der Orientierungspunktwert liegt bei 11,9339Ct. Es liegen aktuell die Scheinwerte für die Neurologie bei €91,35 (+0,3% gegenüber Vorjahresquartal), Nervenheilkunde bei €93,52 (+0,7%) und Psychiatrie €109,97 (-0,3%). Das RLV wurde dabei in den Fachgruppen um 12,7/13,0/13,0% überschritten und nur abgestaffelt honoriert. Damit bewegt sich unsere RLV-Überschreitung in ähnlicher Größenordnung wie bei den Hausärzten (+13,2%) im Mittelfeld zwischen Dermatologen, die nur um 3,9% überschritten haben und den Endokrinologen mit 22,6% Überschreitung.

An der Uniklinik Freiburg gibt es am 02.04.2025 ein empfehlenswertes Update Angsterkrankungen, Programm hier.

Zum Ausschleichen von Venlafaxin ein „life-hack“: Ein Apotheker hat mir verraten, dass in Venlafaxin retard der Firma Heumann (bitte für andere Anbieter beim Apotheker nachfragen) die Kapsel nur als Sammelbehälter dient und der retardierte Wirkstoff in Form von Mini-Tabletten der Stärke 12,5mg enthalten ist. Daher kann man zum Ausschleichen empfehlen nach Reduktion auf 37,5mg für das weitere Ausschleichen auf 25mg die Kapsel zu öffnen und zwei Minitabletten ohne die Kapsel zu nehmen etc.

Zum Thema off-Label Anträge: Ich kann nur empfehlen, die Anträge zu stellen. Genauer gesagt, gebe ich die Anträge als Begründung der Patientin in die Hand, weil ich das Medikament gerne verordnen möchte, aber die Kasse sich derzeit weigert. Damit ist auch klar, wer was möchte (ich persönlich brauche das Medikament nicht, möchte auch nicht dafür bezahlen). Sie sind damit auf der sicheren Seite und die Krankenkasse muss schriftlich Stellung nehmen. Mündlich sagen die Mitarbeiter den Patientinnen immer: „Alles was die Ärztin verordnet, wird bezahlt.“ Was sie nicht dazusagen ist: „Und wir überlegen uns später, ob wir uns per Regress das Geld wiederholen.“ Ich habe mir für die häufigsten Fälle schon Textbausteine gemacht – die AOK Nordost hat ein Antragsformular zur Verfügung gestellt.

Zum Thema Regresse: Derzeit prüfen Krankenkassen vermehrt den Wirkstoff Pregabalin auf off-Label Gebrauch. Bei neuropathischen Schmerzen ist die Substanz zugelassen. Beachten Sie bitte den link, denn die korrekte Diagnose schützt vor Nachfragen.

Positive Nachrichten zum PNP-Selektivvertrag: Neuerungen sind beschlossen, aber noch nicht finalisiert und betreffen die psychiatrische Versorgung. Psychoedukationsgruppen werden für Diagnosen aus der Gruppe F2x und Depression/Zwang und Borderline eingeführt (leider. noch nicht zur Begleitung/Motivation von DiGAs). Zur Förderung der sofortigen Weiterversorgung von Patientinnen nach Psychiatrie-Aufenthalt werden 5x PYE1 Gespräche eingeführt. Die Vergütung soll ab Jahresbeginn gelten, wir erwarten aber noch die finale Zustimmung der Vertragspartner, eine Info folgt noch.