Aktuelle Regresse, kommende Wahlen, Xevudy für antikörpernegative Risikopatientinnen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gerade erreicht mich die Meldung, dass Prüfungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise bei problematisch vermehrten Aut-idem-Kreuzen und übereilter Verwendung von CGRP Antagonisten anlaufen. Ich habe in den Newslettern nachgesehen: Im November und Dezember 2018 hatten wir zuerst darüber informiert, im Juli 2021 erneut. Außerdem hatte ich in einem Artikel (9/2021) in der Zeitschrift „Neurotransmitter“ für die Berufsverbandsmitglieder noch einmal darauf hingewiesen. Es gibt nichts Neues zu sagen: Verwenden Sie bitte die sinnvollen Vortherapien und dokumentieren Sie dies. Die Krankenkassen können gut beim einzelnen Versicherten nachvollziehen, was er denn schon so verordnet bekommen hat im bisherigen Leben…
Sie können auf dieser Seite der AOK nachlesen, was und ab wann geprüft wird. Andere Krankenkassen gehen nicht so planvoll (und für die Ärztin nachvollziehbar mit „Warnung“) vor und prüfen sofort was sie gerade Lust haben.
Während in der Regelversorgung bei statistischer Prüfung (Ampel in der Verordnungsübersicht der KV rot, weil PIRW mehr als 25% überschritten) Beratung vor Regress gilt, erfolgt der Regress bei „sonstigen Schäden“ sofort. Im PNP Selektivvertrag gilt hier eine Sonderregelung, dass in diesen Fällen eine Bewährungs-Lösung gefunden werden kann. Antworten Sie bitte in jedem Fall auf entsprechende Anschreiben, weil sie sonst in den normalen Regress hineingeraten.
Generell gilt für alle Regresse: Bitte geben Sie Information an den BVDN, damit wir kollegial unterstützen und die Anderen informieren können!
Das Jahr 2022 ist ein Super-Wahljahr, beruflich gesehen: Im Juli findet die Wahl der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg statt, und im November die Ärztekammerwahlen.
Der BVDN ist unter anderem über den SFB Baden-Württemberg an der Listenerstellung beteiligt. Um die Listen mit Namen zu füllen, benötigen wir Ihre Hilfe.
Gerne können Sie sich engagieren und sich zur Wahl stellen. Möglichst viele vereinte Stimmen auf die fachärztlichen Listen führen zu einer höheren Wahrscheinlichkeit von Vertretern aus unseren Reihen. Die Belastung mit Terminen hält sich in Grenzen: Zum Beispiel bedeutet ein einfaches Mandat in der Bezirksärztekammer nur einen Termin pro Jahr + Vorbereitung. Es wird nur dann mehr, wenn man sich im zweiten Schritt in Ausschüsse oder die Landesärztekammer wählen lässt.
Besonders die Wahl zur Vertreterversammlung der KV ist wichtig, nachdem Dr. Metke nicht mehr antritt. Der bisherige KV-Vorstand hat für uns Fachärzte gute Arbeit geleistet. Um auch weiterhin möglichst viel Einfluss in der KV zu haben, sollten wir eine starke fachärztliche Präsenz in der Vertreterversammlung haben.
Bitte helfen Sie mit, eine möglichst starke fachärztliche Vertretung zu erreichen, um auch weiterhin unsere Interessen in der KV und auch im Vorstand bestmöglich vertreten zu können. Bei Interesse wenden Sie sich gerne direkt an das Vorstandsmitglied des BVDN Baden Württemberg Michael Ernst: m.ernst@neuro-sinsheim.eu
Wie berichtet, sind monoklonale Antikörper eine gute Option für immunsupprimierte Patienten ohne ausreichende eigene Antikörperbildung nach Corona Impfung, also insbesondere unsere MS Patientinnen unter B-Zell-depletierender Therapie wie Rituximab, Ocrelizumab oder Ofatumumab. Gute Nachricht: Xevudy (Sotravumab) ist gegen Omikron wirksam und mittlerweile vorhanden. Schlechte Nachricht: Es ist nur für die Behandlung von Infizierten zugelassen, also positiver Test nötig. Im Idealfall erfolgt die Infusion sofort, bevor schwere Symptome auftreten, also zuhause oder in der Praxis. Außerdem der gleiche nervige Beschaffungsweg über Betteln bei Stern- oder Satellitenapotheke und dann per Taxischein zur Behandlung. Hauptproblem: Wie sollen wir einen quarantänepflichtigen Patienten behandeln? Mein Onkologe vor Ort hat mir zugesagt, dass er das hinbekommt. Die Vergütung von €450 + Hausbesuch €60 erleichtert eventuell das Nachdenken…