Duplex-Sammelbestellung, TI, Datenschutzgrundverordnung, Betreuungsziffern
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aus Bayern kommt wieder eine Möglichkeit zur günstigen Sammelbestellung eines Ultraschallgerätes. Vergleichen Sie bitte bei Interesse das hinterlegte Angebot.
Eine kurze Meldung aus dem Gesundheitsministerium: Es gab Spekulationen über die Telematik Infrastruktur TI und die Gesundheitskarte. Fazit: Am Ausbau wird festgehalten, Modernisierungen werden angedacht, aber das heißt nicht, dass sich ein Aufschub für die Ärzte lohnt, sondern das Projekt wird erstmal durchgezogen.
Zur Datenschutzgrundverordnung hat die KBV eine Informationsseite mit häufig gestellten Fragen herausgegeben.
Immer wieder muss man auch auf die Betreuungsziffern 16230 und 21230 ff hinweisen! Hier wird gutes Geld liegen gelassen, wenn wir zu wenig unsere Leistungen dokumentieren. Bitte denken Sie an die Indikationen aus folgenden Diagnosegruppen, die auch unspezifische Residualzustände umfassen, bei denen Sie nicht in erster Linie an eine Betreuungsziffer denken würden. Wohlgemerkt: Die Betreuungsziffern wurden mit dem erklärten Ziel eingeführt, unsere Patientenversorgung besser abzubilden! Im Schnitt werden Raten von etwa 60% Betreuungsziffern in Abrechnungen aus unseren Fachgebieten berichtet. Wenn Sie darunter liegen, sollten Sie nachdenken.
Denken Sie insbesondere bei untenstehenden Diagnosen auch an die Betreuungsziffern und vergessen Sie nicht, die Diagnosen auch zu kodieren!
Neurologie: G09, G80-83 (sonstige Lähmungen), M79 (Myalgie, Neuritis…), R26 (Gangstörung), R47 (Sprech- und Sprachstörung)
Psychiatrie: F07 (organisch bedingte Folgezustände), F71.8, 72.1, 73.1, 79.1 (Verhaltensst. bei Intelligenzminderung)