Honorarergebnisse Q2/2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die KV hat uns wieder die Abrechnungsergebnisse des zweiten Quartals geschickt:
Die Verbesserung der psychiatrischen Gesprächsleistungen wird ausgebaut. Die Krankenkassen stocken den Förderbetrag auf rund 3 Mio. EUR auf. Der Zuschlag zu den GOPs 14220, 14221, 14222, 21220 und 21221 EBM steigt damit von 0,70 EUR auf 1,15 EUR.
Die Überschreitung des RLV beträgt in unseren Fachgruppen Neurologie 3,9% Nervenheilkunde 4,7% und Psychiatrie 3,5%.
Die Scheinwerte waren diesmal sehr erfreulich und betrugen in unseren Fachgruppen Neurologie 82,01 € Nervenheilkunde 82,94 € und Psychiatrie 103,88 €.
Zur Erinnerung (bei Bedarf weitere Informationen) betrugen die Scheinwerte im PNP-Selektivvertrag zuletzt 10-50% mehr.
Unsere Auszahlungen sind höher als sonst, weil alle Leistungen (auch die das RLV überschreitenden) ausgezahlt werden konnten. Grund dafür war unter anderem die geringere Zahl von Arbeitstagen in diesem Quartal.
Außerdem stützt ein Nebeneffekt des PNP-Selektivvertrages, die Nicht-Vertragskonforme-Inanspruchnahme, für die die AOK Sonderzahlungen leisten muss, mit 5-6 Euro den Fallwert im Kollektivvertrag.
Im PNP Vertrag sind durch die Verbesserungen für die Neurologen die Fallwerte angestiegen und betragen je nach Praxisstruktur 90-100 Euro, für Psychiater weiter 150-160 Euro.