Selektivvertrag – Neuerungen und Hinweise
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Bereich der Selektivverträge gibt es einige Änderungen und Hinweise, die zum Jahreswechsel interessant sind:
Im Modul Psychiatrie des PNP Vertrages gibt es ab 1.1.2017 folgende Änderung: Die ICD F 98.8 (ADS) wird in der Anl.12 Anh.2 des PNP Vertrages aufgenommenund berechtigt bei Vorliegen der Störung ADS zur Abrechnung der Vergütungsziffern PYP2f (Verhaltens-und Essstörung) sowie PYE1 (psychiatrisch supp. Gesprächsbehandlung) .
Außerdem sind die Verhandlungen so weit fortgeschritten, dass davon auszugehen ist, dass es einen Vertrag Psychotherapie mit der TK geben wird, inhaltlich angelehnt an AOK und DAK Vertrag mit Start vermutlich zum 1.4.17.
Nur Stichwort-artig einige weitere Informationen und Hinweise:
Arzneimittelverordnung: Beachten Sie bitte die komfortablen Umsteuerungsmöglichkeiten auf rabattierte Medikamente. Hier haben andere Fachgruppen deutlich bessere „Grün-Quoten“. Erstens sind die rabattierten Generika für die Krankenkassen deutlich billiger und dienen der Finanzierung des Selektivvertrages. Zweitens gibt es bei Erreichen der Quoten eine Bonierung.
Aus pharmakologischer Sicht (vor allem Suchtgefahr) ist Gabapentin dem Pregabalin meist vorzuziehen. Hier wird eine Quote berechnet, die eine Prämie bei Erreichen eines Quotienten von 37% Gabapentinanteil der Gesamtmenge Gabapentin+Pregabalin auslöst.
Leitliniengerecht sollte bei den meisten Epilepsien Lamotrigin und Levetiracetam erste Wahl sein. Achten Sie bei der Ersteinstellung oder Umstellung bitte darauf, ein rabattiertes Generikum zu verwenden – auch das löst eine Prämie aus. Gleiches gilt für Parkinsontherapie und Antipsychotika.
Und zum Schluss zur Erinnerung: eine korrekte endständige IDC 10 Kodierung ist die Grundlage für eine angemessene Vergütung unserer Leistungen, da die Kassen Geld aus dem Morbi RSA bekommen. Siehe dazu auch der frühere Beitrag.
Förderung der Weiterbildung in Praxen: Siehe aktualisierte Info von August 2016!