Achtung: Arzneimittelregress!
Die Krankenkassen stellen Anträge auf Einzelfallprüfung (s.a. KVBW), wenn Arzneimittel erkennbar unwirtschaftlich (Überschreitung des Quartalsbedarfs, Missbrauch) oder entgegen Ausschlüssen der Arzneimittel-Richtlinie verschrieben werden. Dies ist der Fall u.a. falls folgende Verordnungen erfolgt sind (Auszug von neurologisch und psychiatrisch interessanten Präparaten):
Orale Antihypotonika wie Gutron oder Effortil.
Reboxetin.
Dipyridamol+ASS Kombination.
Diclofenac+Misoprostol Kombination.
Kontrazeptiva.
Fiktiv zugelassene Arzneimittel wie Diamox (siehe Link auf der KV-Seite)
Antidementiva, sofern bei Anwendung über 12 Wochen nicht Erfolg dokumentiert ist.
Diese Einzelfallprüfungen erfolgen jetzt auch im PNP Vertrag!
06.06.16 Wolfgang Freund