Im PNP Vertrag auf Laborkosten achten!
Bestimmte Laborkosten im PNP Vertrag sind im Gesamtziffernkranz enthalten (Blutbild etc.), während Speziallabor nicht enthalten ist. Die Grundleistungen, die im Gesamtziffernkranz enthalten sind, sind vom Arzt zu bezahlen (in der Pauschale enthalten).
Hier ist zu befürchten, dass bei Fehlaufträgen (vergessen, das Basislabor auf den Arzt abzurechnen) ein Regress eingeleitet wird, wie üblich erst verspätet, wenn die Belastung der AOK auffällt. Aus Sicht der AOK zahlt sie einmal für das Labor in der Pauschale und darf daher nicht ein zweites Mal für die Einzelleistung belastet werden.
Wir fragen bei Leistungserbringern nach und versuchen eine kostengünstige Lösung (unterhalb des normalen GOÄ Satzes) zu vereinbaren.
Wolfgang Freund