Abrechnungsergebnisse, Fragen der Kollegen und TI
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach dem goldenen Sommer wünschen wir Ihnen einen goldenen Herbst. Zunächst die aktuellen Abrechnungsergebnisse der KV und dann die Antworten auf zwei Fragen aus den Reihen der Mitglieder:
Die Abrechnungsergebnisse der KV immer in der alphabetischen Reihenfolge Neurologie/Nervenheilkunde/Psychiatrie zeigen leicht steigende Werte für unsere Fachgruppen:
für das Quartal 1/2018: Überschreitung des RLV 4,6/5,6/5,3%, Scheinwerte €82,01/81,86/104,38
für das Quartal 2/2018: Überschreitung des RLV 4,5/5,2/4,4%, Scheinwerte €83,70/82,93/105,03
Bitte denken Sie daran, dass diese Überschreitungen langfristig zu niedrig sind! Ich gehe davon aus, dass mehr Leistung erbracht wird, die aber aus Frust nicht dokumentiert wird. Wir müssen aber alle Leistungen (insbesondere Versorgungszuschläge!) dokumentieren, um langfristig unser Honorar zu erhalten. Sonst geht beim nächsten Neuaufsatz die KV von steigendem Bedarf woanders aus und wir schauen in die Röhre!
Fragen aus dem Kreis der BVDN Mitglieder:
Ein frisch niedergelassener Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie fragte entgeistert nach warum ihm nicht automatisch die Abrechnungsgenehmigung für Psychotherapie erteilt wird, obwohl das im Facharztzeugnis steht und er ja mit Zulassung im Fachgebiet abrechnen dürfe. Die Lösung ist einfach und keine Gängelung durch die KV: Die Abrechnungsgenehmigung PT kann nicht automatisch für jeden Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie erteilt werden, weil zwar die Ärztekammer den Facharzt so nennt, die KV aber mit „Psychotherapie“ ohne genaue Definition, ob Psychoanalyse oder VT-Gruppe oder was genau, nichts anfangen kann, weil ja unterschiedliche Abrechnungsziffern hinterlegt werden müssen. Deshalb erfolgt die Zulassung nur auf Nachweis (über das Wtb-Zeugnis) in dem erkennbar ist, welche Richtung erworben wurde.
Zur Frage Heimabetreuung mit Vertrag war es etwas kontroverser: Ein Kollege meldete das Problem, dass viele Hausärzte („im letzten Jahr vor dem Ruhestand lohnt sich der Aufwand nicht mehr…“) den Vertrag mit dem FA scheuen. Daher befürchte er, dass er die einschlägigen Ziffern aus dem Kapitel 38 nicht abrechnen könne. Die Abrechungsabteilung der KV stand zunächst auf dem Standpunkt, dass der Facharzt mit dem Heim und mit jedem betreuenden Hausarzt einen Vertrag abschließen müsse, damit die kompletten Ziffern aus Kapitel 38 abgerechnet werden dürfen. Es konnte eine Klarstellung erreicht werden: Es reicht aus, wenn der FA den Heimvertrag und einen Vertrag mit einem weiteren Arzt, der das Heim betreut, macht.
Zur Telematik Infrastruktur (TI): Wie schon berichtet, gehen wir davon aus, dass die TI kommt und nicht aufzuhalten ist. Von daher wird von Seiten des BVDN Baden-Württemberg empfohlen: Jetzt den Konnektor kaufen und die Aufrüstung zur TI vollziehen.