Bericht von der Länderdelegiertenkonferenz 28-29.Oktober 2016 des BVDN in Mainz
Zweimal im Jahr kommen die Vorstände der Landesverbände des BVDN mit dem Bundesvorstand zusammen und besprechen aktuelle Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene.
Wichtige Punkte für unsere Mitglieder:
- Nach der Wahl des Bundesvorsitzenden des BVDN Dr. Bergmann zum Vorsitzenden seiner KV tritt er zur Vermeidung von Interessenskonflikten zurück. Vorgesehen ist die Wahl einer Doppelspitze: Frau Dr. Sabine Köhler, eine Psychiaterin und Frau Dr. Elisabeth Rehkopf, eine Neurologin. Hier zeigt sich nach der finanziellen Umstrukturierung jetzt auch organisatorisch das zunehmende Gewicht der Einzeldisziplinen.
- Nachdem im Baden-Württemberg die Fachgruppentöpfe gedeckelt sind, bringt kurzfristig gesehen ein Überschreiten des RLV nichts. Nach den Ausführungen von Dr. Carl (BVDN Bayern) ist es aber dennoch entscheidend, den Leistungsbedarf unserer Fachgruppen zu dokumentieren über komplette Abrechnung unserer Leistungen. Denn eine Neuberechnung der Leistungsbedarfe („Neuaufsatz“ im Honorarverteilungsmaßstab) kommt so sicher wie das Amen in der Kirche. Fachgruppen mit einem hohen Anteil unbezahlter Leistungen haben dokumentiert, dass mehr Bedarf besteht und sie werden beim Neuaufsatz entsprechend berücksichtigt. Also unsere Bitte: Dokumentieren Sie bitte vollständig und lassen Sie aus Frust über die Begrenzung des RLV nichts unter den Tisch fallen! Insbesondere die Betreuungsziffern dokumentieren die hohe Morbidität und den Versorgungsbedarf unserer Patienten!
- Förderung des e-Arztbriefes ab 1.1.2017 (55ct extrabudgetär!), dafür wird der e-Arztausweis für die elektronische Signatur benötigt. Daher wird empfohlen, den e-Arztausweis zu beantragen und die organisatorischen Vorbereitungen zu treffen.
- Medikationsplan ist für Hausärzte Pflicht, für Fachärzte nur, wenn der Patient keinen Hausarzt hat. Im Zweifel ist es einfacher, die Pauschale für die Mitwirkung (=Arztbrief) zu wählen, dann muss man nichts tun. Die Abrechnung der GOP wird eventuell nachträglich wieder regressiert, falls doch der Hausarzt schon einen Medikamentenplan erstellt hat.
- Versorgung von Pflegeheimen (extrabudgetäre Ziffern 37xxx ohne Mengenbegrenzung): Kooperationsvertrag soll geschlossen werden, dann können die neuen Ziffern abgerechnet werden. Pflegeheime haben meist Interesse daran, manche zahlen sogar Pauschale dafür. Nachteil: Pflicht, bis 22 Uhr telefonisch erreichbar zu sein. Dr. Carl berichtet, dass in Praxi diese Anrufe nicht erfolgen, Sorgen daher meist unbegründet sind. Die Ziffer 37105 (Koordination) ist meist eher durch den Hausarzt abzurechnen, darf nur durch einen Leistungserbringer pro Patient abgerechnet werden.
- Einladung zum NuP-Tag in Köln am 28.04.2017 in Köln im Park Inn Hotel. Thema: E-Health in Neurologie und Psychiatrie, Chancen für Patienten und Ärzte.