Bestellung Schutzausrüstung während Corona-Pandemie, TSS nicht vergessen! Planung der MGV 7.11.2020.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ganz zum Beginn des Newsletter eine kleine Gratulation: Die ganze Welt beneidet Deutschland um den effizienten Umgang mit der Corona-Pandemie. Na klar, uns Nörgel-Weltmeistern fällt einiges auf, was hätte besser laufen können und beim nächsten Mal beachtet werden sollte. Aber zwei aktuelle Publikationen belegen, dass die Corona-Maßnahmen sehr erfolgreich waren und die Infektionsraten massiv reduzieren konnten und in Europa alleine über 3 Millionen Todesfälle haben vermeiden können.
Wie Sie wissen, ist die Schutzausrüstung für Ärztinnen und Personal zur Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten auf Kosten der Krankenkassen von der KV bestellt und erstmal pauschal verteilt worden und kann ab jetzt (10.6.2020) über ein Online-Bestellformular bei der KV bestellt werden. Es können Rechnungen (Rechnungsdatum bis 10.06.2020, Einreichung maximal 3 Monate ab jetzt) für selbst beschaffte Schutzausrüstung noch über Sprechstundenbedarf eingereicht werden, ab jetzt bitte nicht mehr selbst besorgen!
Mund-Nasen-Schutz, der für Patienten obligat ist, müssen diese selber mitbringen. Hierzu führte die Schnellinfo der KV BaWue vom 02.06.2020 aus: Falls Patienten oder Angehörige ihre Mund-Nase-Bedeckung vergessen haben, dürfen die Praxen keine über die KV besorgten Masken ausgeben (außer in Notfällen), sondern können selbst beschaffte Masken zum Selbstkostenpreis (sonst droht Umsatzsteuer!) abgeben.
Privatpatientinnen erzeugen auch einen erhöhten Aufwand, der jedoch über die neu geschaffene GOÄ Ziffer A245 abgegolten wird.
Die KV Baden-Württemberg hat daran erinnert, dass wir Niedergelassenen bitte Termine bei der Terminservicestelle TSS melden sollen. Laut Empfehlung der KV sollen wir 2 Termine pro Arzt und Woche melden. Erfahrungsgemäß wird weniger abgerufen. Aber berufspolitisch ist die TSS weiter wichtig, weil wir damit gegen die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung argumentieren können.
Und am Ende noch der fromme Wunsch, dass wir uns wieder persönlich sehen können: Wir hatten die Mitgliederversammlung im Frühjahr abgesagt, wollen sie gerne im Herbst als Präsenzveranstaltung in Stuttgart durchführen. Bitte merken Sie den Samstag vormittag den 07. November vormittags vor. Falls eine zweite Welle den persönlichen Kontakt unmöglich machen sollte, werden wir eine Videokonferenz organisieren. Die BVDN-Tagung in Köln hatte so gut funktioniert.