Betreff Doppelabrechnungen: Das Problem der Laborleistungen im PNP-Vertrag
In letzter Zeit haben über 100 PNP-Vertragsteilnehmer/innen unliebsame Post von Medi erhalten: Wenn bei Selektivvertragspatienten Laborleistungen erbracht wurden und über die KV abgerechnet wurden, dann sieht die AOK das als „Doppelabrechnung“ und fordert die Zahlung zurück.
Das nervt, ist aber vertragskonform. Die Kostenkalkulation im Selektivvertrag mit der AOK (PNP-Vertrag) beinhaltet auch eine gewisse Summe für Laborleistungen. Der größte Anteil des Labors wird vom Hausarzt durchgeführt und getragen.
Im PNP Vertrag muss der Facharzt für von ihm veranlasste Leistungen aus dem Basislabor geradestehen, das Speziallabor wird über die KV abgerechnet. Nachdem die KV für diese Kosten aber nicht mehr zuständig ist, gibt es drei Möglichkeiten:
- Wie gewohnt über die KV laufen lassen. Dann kommt drei Quartale später ein Regress, nach dem die KV die Kosten der AOK EBM (gering) in Rechnung stellt. Die AOK wiederum holt sich die Kosten vom teilnehmenden Arzt. Als Beispiel können die Kosten für eine Bestimmung von Glucose oder für das Leberenzym GOT dienen: Je € 0,25. Nach Rücksprache wird aus Kulanzgründen hier von der AOK auf die Bearbeitungsgebühr von € 15,- verzichtet, so dass diese Lösung bei kleinen Volumina eventuell attraktiv ist.
- Die Kosten als Privatleistung zulasten der Praxis vom Labor bestimmen lassen. Nachteil: Am Beispiel der Bestimmung von Glucose oder GOT (nach GOÄ jeweils € 2,33 gegenüber EBM € 0,25) werden die höheren Kosten deutlich. Das ist zwar die „einfachste vertragskonforme“ Lösung, aber unwirtschaftlich.
- Beitritt zu einer Laborgemeinschaft. Das ist eine reine Formsache, bedeutet aber die Verwendung eines gesonderten Laborvordruckes für diese Leistungen. Hier vermindern sich die Kosten für Leistungen aus dem Basislabor dramatisch. Die o.a. Glucose oder GOT im Serum kostet statt je € 2,33 nach GOÄ oder je € 0,25 nach EBM als Leistung in der Laborgemeinschaft nur noch je € 0,10.
Nachdem wir die Problematik etwas aus den Augen verloren hatten, laufen gerade noch Verhandlungen zu evtl. nicht im Basislabor, aber doch im „Ziffernkranz“ des PNP enthaltenen Leistungen (z.B. TSH), die derzeit nicht in Variante 3 erbracht werden können.
Derzeit ergeht sicherlich die Empfehlung: Sprechen Sie Ihr Labor an und treten Sie der Laborgemeinschaft bei und vermeiden Sie zukünftige Regresse mit vermeidbaren Mehrkosten!