Cannabis auf Rezept. Realsatire frei nach dem Film AliG!
Normalerweise darf zu Lasten der Krankenkassen nur ein zugelassenes Medikament verschrieben werden. Zugelassen wird ein Medikament in einer bestimmten Indikation nur, wenn es in einer randomisiert kontrollierten Studie eine Überlegenheit gegenüber Plazebo nachgewiesen hat. Und das ist auch gut so.
Nun kann der geneigte Leser eine politisch gewollte Aufweichung dieser Kriterien beim Thema Cannabis verfolgen. Im Deutschen Ärzteblatt vom 24.2.2017 wird geschrieben „Im Gesetz wurde ausdrücklich darauf verzichtet, einzelne Indikationen aufzuführen. Cannabisblüten und -extrakte können daher für jede Indikationverordnet werden, wenn „eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur Verfügung steht““.
Das bedeutet, dass nun nicht Evidenz (nach gestellter Diagnose kann ein passendes und wirksames Medikament verordnet werden), sondern Mitleid das Verordnungskriterium ist. Wenn mein Patient leidet und ich das Leid nicht mit regulärer Behandlung lindern kann, dann wird Cannabis es schon richten. Im Artikel wird dann eingeräumt, dass bisher unbekannt ist, wann Cannabis indiziert ist (sprich seine Wirkung gegenüber Plazebo bewiesen hat). Stattdessen wird aufgezählt, bei welchen Erkrankungen oder Symptomen Cannabis schon angewendet wurde. „Es wird daher angenommen, dass Cannabis ein sehr breites therapeutisches Spektrum hat.“
Geradezu prophetisch hat sich ja schon 2002 die Filmfigur AliG (hier der Ausschnitt auf Youtube) für den Einsatz von Cannabis für unheilbare chronische Erkrankungen wie „itchy scrotch“ (Rationalisierungsversuch für das von AliG oft praktizierte Eierschaukeln) ausgesprochen und in der Satire die Erstattung beim englischen NHS durchgesetzt!
Interessiert wäre ich an Anregungen für den differenzierten Einsatz der verschiedenen Sorten Cannabis, die auf dem Rezept ja angeführt werden müssen. Wann ist die Sorte „Houndstooth“ bitte „Penelope“ überlegen? Ist ein eventuell höherer Preis für bestimmte Sorten gerechtfertigt? Problematisch ist hier ebenfalls zu sehen, dass die Naturprodukte geraucht werden müssen und stark schwankende Wirkstoffkonzentrationen enthalten.
Während sich der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen zunächst wie ein Lichtblick liest, ist er wohl wirkungslos: Denn es heißt es im Gesetz (wieder aus dem Deutschen Ärzteblatt zitiert), dass dieser „Antrag „nur in begründeten Ausnahmefällen“ von der Krankenkasse abgelehnt werden darf. Über die Anträge soll – auch bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen – innerhalb von 3–5 Wochen entschieden werden“.
Was gibt es für Evidenz zum Thema Cannabis als Therapie?
Eine gute Übersichtsarbeit im British Journal of Psychiatry von 2001 listet erwiesene antiemetische, schmerzlindernde, sedierende, augendrucksenkende und angstlösende Effekte auf. Eine neuere Übersicht in JAMA von 2015 ergibt ähnliche Ergebnisse, jedoch durchwegs niedrige Evidenzgrade, das heißt, es gibt vermutlich Effekte, aber Wirkstärke bzw. Evidenzgrad sind niedrig. Eine interessante Einzelarbeit (open access) aus dem Journal of Pain von 2015 ergibt eine recht gute schmerzlindernde Wirkung von Cannabis (NRS 6,6 auf 5,7 über ein Jahr). Eine eigene kurze Literaturrecherche des im Review von 2015 vermutlich nicht erfassten Zeitraumes 2015 bis heute heute hat unter den Stichworten „therapy cannabis randomized controlled trial“ 60 Ergebnisse gebracht. Die meisten drehen sich um die Behandlung der Cannabis-Abhängigkeit, 11 Studien behandeln therapeutischen Einsatz von Cannabis. Eine kurze Übersicht über diese Studien finden Sie hier: Evidenz zu Cannabis.
Für mich heißt das nach Sichtung der Evidenz zusammenfassend, dass es Gründe geben könnte, eine Wirkung von Cannabis als Zusatzmedikament in der Schmerztherapie zu vermuten. In den übrigen Indikationen scheint es abgeschlagen gegenüber den Standardmedikamenten. Ärztlicherseits ist also Zurückhaltung und gute Dokumentation und natürlich Beachtung des Genehmigungsvorbehaltes der Krankenkassen anzuraten!
Meine Meinung:
Wenn es dem Gesetzgeber wichtig ist, dass die Wirkung von Cannabis genutzt wird, dann soll er doch anständige Studien finanzieren, die zur Zulassung von Cannabis führen, und uns nicht dieses Wischi-Waschi-Monster präsentieren! Und eine gewisse Wirkung in bestimmten Indikationen bedeutet normalerweise keine automatische Erstattungspflicht durch die Krankenkassen, siehe viele gute OTC Medikamente!