Corona-Special: Testung, Monoklonale Antikörper
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nun scheint sich der Nebel zu lichten (aktuelle Info der KVBaWue): 1. Gilt eine Impfpflicht für Leitung und Angestellte in Praxen (ab 15.3.2022). 2. Gilt eine Testpflicht: Es müssen auch geimpfte Mitarbeiterinnen ab jetzt 2/Woche mit Antigentest auf SARS-COV getestet werden. Ungeimpfte unter Aufsicht arbeitstäglich.
Vor allem in der MS-Therapie (aber auch anderen Autoimmunerkrankungen) behandeln wir zunehmend Patientinnen mit CD-20 Antikörpern oder ähnlichen Immunsupressiva. Dadurch verhindern wir die Antikörper-Produktion auf die Corona Impfung. Daher sollten wir die Betroffenen informieren über Optionen, denn der fehlende Impferfolg lässt sich ausgleichen durch monoklonale Antikörper, die in der Lage sind Corona Viren zu inaktivieren und dadurch die Erkrankung abzumildern. Nachdem diese Medikamente atypisch beschafft und gelagert sind, gibt es einige organisatorische Hürden zu meistern, was auf dem angehängten Blatt beschrieben ist. Nur Mut! Unsere Patientinnen brauchen den Schutz.