Die Neupatientenregelung ist gestrichen. Was können wir tun? Die Praxis nebenan schließt. Wie kann ich mit meinem RLV die Flut bewältigen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
neulich war der Vorstand des BVDN Baden-Württemberg wieder Im Gespräch mit der KV. Ein wichtiges Thema waren die Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)aus dem Jahr 2019, die leider teilweise im neuen (Oktober 2022) GKV Finanzstabilisierungsgesetz gestrichen wurden. Die Neupatientenregelung fällt weg. Das ist ein deutlicher Verlust für uns, weil die Vergütung der Neupatienten auch nach Abzug der Bereinigung etwa 8-10% mehr Honorar gebracht hatte als die gedeckelten Vergütungen im RLV. Die Bereinigung wird rückabgewickelt, so dass wir wieder so dastehen wie früher mit unseren Neupatienten. Was ist in Zukunft noch übrig von den TSVG Regelungen? Vom Hausarzt oder der TSS vermittelte Fälle sowie die offene Sprechstunde werden weiterhin extrabudgetär sowie mit Zuschlägen je nach Geschwindigkeit des Termins bezahlt. Die offene Sprechstunde wird allerdings auf eine 3% Steigerung des Leistungsbedarfs gedeckelt. Die übliche Schizophrenie: Die Kassen erwarten selbstverständlich dass wir so viel wie möglich behandeln, aber keinesfalls zu viel abrechnen. Das bedeutet, dass wir einen Modus finden sollten, wie unsere relevanten hausärztlichen Überweiser die bisherigen Neupatienten als Vermittlungsfälle ohne großen Aufwand vermitteln können. Die KV hat nochmals darauf hingewiesen, dass die offenen Sprechstunden in der Arztsuche auffindbar und der KV gemeldet sein müssen. Wundern Sie sich nicht, wenn Sie entsprechende Hinweise von der KV bekommen.
Was ist zu tun, wenn durch Praxisschließung in der Nähe plötzlich der Versorgungsbedarf steigt? Beantragen Sie formlos bei der KV, dass die tatsächliche Fallzahl berücksichtigt wird mit der entsprechenden Begründung. Daraufhin wird Ihr RLV Bescheid angepasst bzw. die erbrachte Fallzahl akzeptiert. Es gibt jedoch Spezialfälle (Deckelung aufgrund Jobsharing etc.) bei denen diese Logik nicht so funktioniert. Hier muss ein Gespräch mit der KV erfolgen – das Ziel auch der KV ist, dass die Patienten versorgt werden.