Digitale Versorgung Gesetz – neue Bedarfsplanungsrichtlinie – Zurück in die Zukunft
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Minister Spahn drückt auf die Tube (oder sich in YouTube?) und bringt den Referentenentwurf zum Digitale Versorgungs Gesetz voran. Themen sind Finanzierung von Gesundheits-Apps durch die Krankenkassen und die elektronische PatientenAkte. Aber auch Sanktionen drohen: Ärzte die die Telematik Infrastruktur TI verweigern, bekommen ab Frühjahr 2020 2,5% Honorarkürzung. Das könnte dann schon mehr weh tun… Achtung, bei Erreichen einer Konnektorquote von 90%, so warnt die KVBaWue, werden ab dann GKV Karten nicht mehr über alte Technologie einlesbar sein, so dass die Abrechnung von GKV Leistungen für TI-Verweigerer schwer bis unmöglich wird! Videosprechstunde und Telekonsil sollen besser vergütet und einfacher werden. Hier verhandelt der BVDN bereits seit geraumer Zeit auch für Baden-Württemberg.
Die AOK und Medi drücken auch auf die Tube: Bei ihrem eigenen System der digitalen Vernetzung innerhalb des Selektivvertrags. Die Vernetzung läuft sicher und ohne Konnektor oder sonstige Hardware rein über ein Softwaremodul. eArztbrief und eAU sollen im ersten Schritt möglich werden. Und was in der Regelversorgung mit ärgerlich knappen Erstattungsbeträge und einer instabilen und schon von Anfang an veralteten Lösung für Ärger sorgt, wird einem hier mit einer gut kostendeckenden Pauschale (2500€, die nicht für Hardware nötig sind, sondern für Schulung oder Installations-Zeitaufwand mehr als ausreichend scheinen) und €5 pro Fall schmackhaft gemacht. Derzeit ab 1.7.2019 leider nur für folgende Software: S3, EVA (Abasoft), Duria, Pro-Medico (Neutz). Mehr wird folgen…
Neue Bedarfsplanungsrichtlinie: Mehr Arztsitze im nervenärztlichen Gesamtbereich erwartet. Ab 1.7.2019 gilt die vom gemeinsamen Bundesausschuss GBA vereinbarte Änderung, mittels der bundesweit 480 neue nervenärztliche Sitze verteilt werden, was für Baden-Württemberg 63 neue Beneue Sitze bedeutet. Die Änderung muss innerhalb von 6 Monaten umgesetzt werden. Das bedeutet bei derzeit dünner Bewerberlage keine Verbesserung der Versorgung, sondern nur Entwertung der bisherigen Praxiswerte.
Zukünftig drohen immer mehr PC-Probleme: Deshalb kommen jetzt Versicherungsangebote für Cyber-Versicherungen. Sorge vor Pannen bei der Erstellung der eigenen Website, Sorgen vor Hackern oder Erpressern, die gute alte German Angst macht sich breit. Hier hilft eine Cyber-Versicherung, für eine typische Praxis mit Umsatz von €250T/Jahr beträgt der Beitrag bei einem uns vorliegenden Angebot €267 pro Jahr. Ich bin mir nicht sicher, wie viel von dieser neuen Versicherung tatsächlich neue Risiken abdeckt und wie viel auch bisher schon versichert ist (Haftpflicht, Betriebsunterbrechung), so dass die Versicherer hier bequem Prämien abgreifen für bereits versicherte Risiken. Frei nach dem alten Kalauer: Wir dürfen uns darauf verlassen, dass die Versicherungen nur unser Bestes wollen. Nämlich unser Geld… Ich werde hierzu nachforschen und berichten.
Und wenn wir schon bei Zukunftsthemen sind: Künstliche Intelligenz ist ein spannendes Thema, das auch schon von Stephen Hawking in seinem letzten und gut lesbaren Buch „Kurze Antworten auf große Fragen“angesprochen worden ist. Das Kapitel zur künstlichen Intelligenz hat mich sehr beeindruckt!
Die Website Job-Futuromat zeigt, welche Jobs in Zukunft von künstlicher Intelligenz ausgeführt werden könnten. Zu unserer Erleichterung können wir dort erfahren, dass nach derzeitigem Stand unser Beruf in den wichtigsten Bereichen noch nicht automatisierbar ist. Noch…