Drohende Heilmittelregresse – was tun?
Nach Mitteilung der KV sind viele Kollegen durch Überschreitung der Richtgrößen für Heilmittelverordnung für 2014 auffällig geworden. Wir sind in enger Abstimmung mit der KV und versuchen, den Schaden zu begrenzen. Trotzdem wird es einige Kolleginnen und Kollegen treffen.
Vorgehen: Auffälligkeit bedeutet meist nicht Regress, sondern Einleitung des Prüfverfahrens und dann nur Beratung. Von daher dürfen erstmals Auffällige Ruhe bewahren. Trotzdem wird dringend geraten, innerhalb der gesetzten Frist die Anfrage zu beantworten. Es lohnt sich erstmal nicht, einen Rechtsanwalt einzuschalten, da wir hinter den Kulissen daran arbeiten, entlastende Verfahren zu etablieren, es besteht begründete Hoffnung, dass das für einen guten Teil der Auffälligen zur Einstellung des Verfahrens führen wird. Sie sollten im Falle der Einleitung des Prüfverfahrens Widerspruch einlegen und die Verordnungen begründen. Oft wird es an einer fehlerhaft eingetragenen Diagnose liegen: Z.B. wird die KG bei einem depressiven Hemiparetiker dann als auffällig gesehen, wenn die Depression und nicht die Hemiparese auf dem KG Rezept kodiert worden ist.
Bitte melden Sie uns, wenn eine Prüfung eingeleitet worden ist!
Prävention: Bitte überprüfen Sie Ihre Verordnungsvorlagen und instruieren Sie Ihr Personal nochmals bezüglich korrekter Kodierung auf dem Heilmittelrezept, nach der derzeit gültigen vofo-sonderausgabe-heilmittel.