Ganz kurz: Privat-Abrechnung in der Pandemie
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nicht nur zahlreiche Verbesserungen und Anpassungen sind in der Kassenabrechnung erfolgt, sondern hier soll auch kurz über Anpassungen in der Privatabrechnung berichtet werden. Diese Regelungen sind teilweise vorerst bis 30.06. andere bis 31.07.2020 befristet. Ausführlicher dargestellt in diesem Dokument.
Es wird die Ziffer GOÄ 245 analog eingeführt für den Hygieneaufwand und es wird geregelt, für welche Ziffern (801, 807, 808, 860, 885, 804, 806, 817, 846, 849, 861, 863, 870, 886) der sonst nötige persönliche Kontakt durch Videosprechstunde ersetzt werden kann.
Auch die interdisziplinäre Erörterung GOÄ 60 kann über Videosprechstunde erbracht werden.
Die telefonische Beratung GOÄ 3 kann befristet bis viermal für je 10 Minuten angesetzt werden.
Der Vorstand des BVDN Baden-Württemberg wünscht Ihnen einen guten Wiedereinstieg in die neue Normalität, bleiben Sie gesund!