Honorar Q3/2019, Off Label Verordnung, weniger Nachfragen durch Apotheken
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die Aktuelle Mitteilung der KV zu unseren Honoraren aus dem Quartal 3/2019 zeigt ein globales Wachstum der Facharztvergütung gegenüber dem Vorjahresquartal. Durch die Bereinigung wegen der Facharztverträge ist die Lage für die einzelnen Praxen unübersichtlich. Im Schnitt betrug der über die KV abgerechnete Scheinwert im Fach Psychiatrie bei €104,50 (+2,1%), Nervenheilkunde €79,54 (+0,3%) und Neurologie €81,24 (+1,8%). Die Überschreitung des RLV durch den angeforderten Leistungsbedarf lag für Neurologinnen (m/w/d) bei 6,3%, für Nervenärztinnen bei 9,5% und Psychiaterinnen bei 6,4%.
Wie bereits berichtet, betrachten wir die Entwicklung von Einzelfallprüfungen (auf Antrag der jeweiligen Krankenkasse) mit Sorge. Meist geht es dabei um Zulassungsüberschreitende Verordnung, also meist off label Verordnung. Sie können vorbeugen, indem Sie korrekt Komorbiditäten kodieren, für die Sie das Medikament geben. Dadurch wird der Verdacht vermieden, es könne sich um eine off label Verordnung handeln.
Zum Glück ist die Lage derzeit noch entspannt: Die Gemeinsame Prüfungseinrichtung hat uns im Mai 2019 mitgeteilt, dass zuletzt 11 Prüfanträge wegen Quetiapin, 10 wegen Aripiprazol und 8 wegen Mirtazapin erfolgt sind.
Welche Medikamente sind regelhaft betroffen von off Label Verordnung: In der Anlage VI der Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses wird eine Liste der erlaubten off Label Verordnungen geführt. Es ist relevant, die Liste von Zeit zu Zeit zu konsultieren, auch, weil nur manche Hersteller den off Label Use (mit Produkthaftung) genehmigt haben und daher verwendet werden sollten. Aus unseren Fachgebieten sind nur neurologische Medikamente zu finden und folgende Substanzen genannt: Valproat bei Migräne, Verapamil bei Clusterkopfschmerz, BoTox bei spasmodischer Dysphonie, IVIG bei Polymyositis und Dermatomyositis, Mycophenolatmofetil und IVIG bei Myasthenie, Gabapentin bei MS Spastik, Lamotrigin bei post stroke pain, Cotrimoxazol zur Prophylaxe von Pneumozystis Pneumonie und Toxoplasmose Enzephalitis (auch Dapson+Pyrimethamin). Erstaunlich ist die Liste der off Label nicht verordnungsfähigen Medikamente (erinnert an das Schild „Unrat abladen verboten“). Hier werden explizit abgelehnte Anträge aufgeführt, zum Beispiel Amantadin bei MS Fatigue oder Venlafaxin bei neuropathischen Schmerzen.
Wie schon angedeutet, wird die AOK in Zukunft verstärkt Einzelfallprüfungen durchführen. Jedoch wird die Absicht erklärt, die Prüfungen rechtzeitig anzukündigen, damit die Ärzteschaft reagieren kann und Regresse im Idealfall vermieden werden können. Die erste Ankündigung bezieht sich neben den bekannten Punkten (siehe Newsletter von 2016 und 2017) ab jetzt auch Biosimilars. Zunächst wird für die TNF-alpha Antagonisten(Adalimumab, Etanercept, Infliximab) geprüft, ob genug Biosimilars verwendet werden.
Wir bleiben am Ball, dazu gehört, dass Sie uns bitte alle Regressandrohungen melden, auch wenn sie im Sande verlaufen.
Weniger Nachfragen durch Apotheken:
Die neue Regelung zur Arzneimittelabgabe (Juli 2019) hatte zu massiver Verunsicherung der Apotheken und damit einer Flut von Nachfragen geführt. Für uns jetzt relevant zu wissen: Bei Lieferproblemen müssen wir kein neues Rezept ausstellen, die Apotheke muss Vermerke anbringen und Ersatz liefern. Der „Preisanker“ wird durch die Nennung des Präparates auf dem Rezept erzeugt und die Apotheke darf nur begründet höher bepreiste Präparate abgeben. Hier ist aber nach Klärung durch die KV keine nervige Rücksprache mit dem Verordner mehr nötig. Also hat sich jetzt für uns nichts wirklich geändert, lediglich die Umsetzung der Austausch-Regelungen wird jetzt noch konsequenter vorgenommen. Wir haben einen Vorschlag gemacht, die Krankenkassen in die Dialogpflicht zu nehmen (sie sollen den Versicherten bei Chargenwechsel seines Präparates über das neue Generikum informieren). Dieser Vorschlag wird auf die Bundesebene weitergereicht…