Klarstellung GOÄ 245A, Corona Schutzausrüstung und Pandemieplanung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der letzten Info zum Thema Hygieneaufwand hatte ich mich etwas unscharf an den Text der KBV gehalten. Er ist nicht ganz klar formuliert (das Wörtchen „nur“ fehlt), aber wenn man sich den Brief der KBV (als Kompromiss wenigstens den 1fachen Ansatz…) und die Historie ansieht, wird klar, dass gemeint ist, dass ab 1.Oktober 2020 nur noch der einfache Satz, also €6,41 anzusetzen ist.
Schutzausrüstung Corona: Kostenfreie Bestellung nur über die KVBw. Leider können Handschuhe und Desinfektionsmittel nicht mehr kostenfrei bezogen werden. Vorratshaltung wird empfohlen!
Pandemieplanung für unsere Praxen: Die KBV hat eine Broschüre herausgegeben, die interessant ist: Eine Sammlung von Checklisten, die man an die Praxisbedürfnisse anpassen kann. Zur Frage des Vorgehens bei unspezifischen Krankheitssymptomen von Mitarbeitern gibt es keine gute Vorgabe aus dem medizinischen Bereich, wohl aber aus der Kinderbetreuung. Hier ist für Kinder wie Betreuer geregelt, was relevante Symptome sind: Fieber über 38°, trockener Husten oder Geruchsverlust. Ansonsten ist von einem banalen Infekt auszugehen. Laut RKI können bei Personalmangel negativ getestete Personen mit MNS eingesetzt werden.
Praktisches Vorgehen bei Infekt bei Praxispersonal: Wenn nach o.g. Kriterien ein banaler Infekt anzunehmen ist, ist nichts nötig. Bei klarem Coronaverdacht ist Meldung und Isolierung nötig. Interessant sind aber die unklaren Fälle, in denen das Risiko gering eingeschätzt wird, aber trotzdem Sicherheit gewünscht wird. Hier bietet die nationale Teststrategie neuerdings Hilfe: Die Schnelltests (PoC Point of Care Antigentests). Sie werden zwar nicht per EBM abgerechnet, können aber mit Kosten bis zu €7 pro Test auf Kosten der KV von der Praxis besorgt und auf eigene Kosten dann durchgeführt werden. Sie erkennen erst höhere Viruslast, sind aber in 30-45 Minuten im Praxislabor ausgewertet. Und wenn sich die Fachperson selbst testet, ist neben der normalen Hygiene kein Vollschutz nötig (den die Meisten ja nicht vorhalten).
Auf die Gefahr hin, dass der von mir bequemerweise verwendete Shop überlaufen wird, hier die Adresse.
Sonderregelungen der KBV zu Corona hier. Portokosten sind jetzt doch bis 30. September 2021 ungedeckelt: GOP 40110 Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Tranksport eines Briefes und/oder von schriftlichen Unterlagen 0,81 €. GOP 40111 Kostenpauschale für die Übermittlung eines Telefaxes 0,10 €. Erst ab 1.Oktober 2021 greifen die für Juli 2020 angekündigten neuen Maßnahmen zur Förderungen der elektronischen Kommunikation.