kleine EBM-Reform ab April 2020, was nun?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie vielleicht mitbekommen hatten, hat sich der BVDN auf Bundesebene intensiv auf eine EBM Reform vorbereitet und eine gute Vorlage für die Neuberechnung der Ziffern geschaffen. Leider ist unter dem Vorbehalt der Ausgabenneutralität keine große Steigerung möglich. Technische Leistungen wie MRT oder Sonographie sind bis zu 13% abgestuft worden, auch die Grundpauschalen verringert, dafür aber Gesprächsleistungen aufgewertet worden.
Insgesamt sind für unsere Fachgebiete im Durchschnitt höhere Bewertungen, vor allem im Bereich der Gesprächsleistungen erfolgt.
Dies führt zu einer potenziell besseren Vergütung unserer Leistungen. Nachdem aber in Baden-Württemberg die Fachgruppentöpfe festgeschrieben sind, profitieren wir nur eingeschränkt: Wer vorher sein RLV überschritten hatte, überschreitet es noch mehr (und erhält nur die abgestaffelte Vergütung für den Überstand). Wer aber vorher weniger Leistung abgerechnet hatte, als zugestanden, der bekommt jetzt vermutlich mehr erstattet.
Die rechnerische Erhöhung beläuft sich nach Simulation durch die KBV auf 6% und beglückt 94% der Kolleginnen und Kollegen aus dem psychiatrischen Fachgebiet. Und nachdem 179 der 283 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie ihr RLV nicht ausgeschöpft hatten, werden die sich freuen. Insgesamt wird aber die Zahl der das RLV überschreitenden Leistungen von 3 auf 10% steigen. Meiner Meinung sind die 10% auf Fachgruppenebene ein gutes Polster und sinnvoll. Trotzdem macht es für diejenigen Praxen mit höherer Überschreitung Sinn, zu überprüfen, ob aufgrund der Neubewertung Korrekturen nötig sind. Wichtige Änderungen sind auf Seite 1p und Seite 2p der KBV Mitteilung vom 20.01.2020 gelistet. Nachdem die neurologische Kontrolle durch Psychiater GOP 21235 neu aufgenommen und in zwei Jahren in die Grundpauschale eingepreist wird, sind wir aufgerufen, die Ziffer sofort vollumfänglich zu dokumentieren, damit am Ende der echte Bedarf berücksichtigt wird! Je häufiger die Ziffer jetzt dokumentiert wird, desto höher ist der rechnerische Wert, der in die Grundpauschale später eingepreist wird. Ab dem dritten Jahr wird jede zahlenmäßige Steigerung der Ziffer aus dem eigenen Topf bestritten.
Im neurologischen Fachgebiet beträgt die simulierte Erhöhung 4% und nervenärztlich 6%. Hier profitieren rechnerisch 90% der Praxen, 7% stagnieren und 3% verlieren. Auch in diesem FG Topf wird die Quote der Überschreitung des RLV ansteigen von zuletzt 4 auf dann 10%. Neue Ziffern sind definiert und Änderungen eingefügt (siehe KBV Mitteilung vom 20.1.2020 Seite 1n und Seite 2n). Nachdem die psychiatrische Kontrolle durch Neurologen GOP 16223 neu aufgenommen und in zwei Jahren in die Grundpauschale eingepreist wird, sind wir aufgerufen, die Ziffer sofort vollumfänglich zu dokumentieren, damit am Ende der echte Bedarf berücksichtigt wird! Je häufiger die Ziffer jetzt dokumentiert wird, desto höher ist der rechnerische Wert, der in die Grundpauschale später eingepreist wird. Ab dem dritten Jahr wird jede zahlenmäßige Steigerung der Ziffer aus dem eigenen Topf bestritten.
Fazit: Die erwünschte bessere Honorierung der Gesprächsleistung wird verwässert durch die Herabstufung der Grundpauschale und die RLV Systematik, so dass die großen Versorgerpraxen vermutlich wenig Grund zur Freude haben, eher profitieren die Praxen, die bisher ihr RLV nicht ausgeschöpft hatten. Ab April 2020 auf jeden Fall daran denken, die neuen Ziffern (neurologische bzw. psychiatrische Kontrolle) zu dokumentieren!