KV-Abrechnungsdaten Q3/2016: Achtung, umfassend die Leistungen dokumentieren und abrechnen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei der Analyse unserer Abrechnungsergebnisse Q3/2016 kommt Freude auf bei gutem Honorar. Die durchschnittlichen Fallwerte unserer Fachgruppen haben sich positiv entwickelt: Seit 2009 sind die Scheinwerte um 20-31% gestiegen, im letzten Jahr geringer (0,4-1,7%).
Die durchschnittlichen Scheinwerte liegen aktuell für Neurologen bei €74,33, Nervenärzte €75,76 und Psychiater €98,92. (Zum Vergleich erzielten wir in den gleichen FG im PNP Selektivvertrag in Q4/2016 €88/ 110 und 166. Nach den herausgehandelten Verbesserungen erwarten wir neurologische Scheinwerte um € 100!)
Sorge bleibt aber angesichts der Leistungsüberschreitung. Dieses Thema ist stets verwirrend und führt zu Verärgerung. Wenn wir mehr Leistung erbringen als im RLV enthalten, dann werden wir abgestaffelt dafür bezahlt („arbeiten fast umsonst“). Das ist der eine Aspekt und ärgerlich und kann so kommuniziert werden. Innerhalb des geschlossenen Denkmusters (aka Wahngebäude) der KV-Abrechnung jedoch bedeutet, dass nur die Fachgruppe mehr Leistungsbedarf dokumentiert, die überschießenden Leistungsbedarf hat („umsonst arbeitet“).
Wir MÜSSEN also unbedingt unsere erbrachten Leistungen auch dokumentieren und abrechnen, weil sonst bei einem zukünftgen HVM-Neuaufsatz angenommen wird, dass unsere Patienten mit unserem RLV auskommen, aber andere Fachgruppen dringend mehr brauchen. Dokumentieren Sie die Morbidität über die Diagnosen und denken Sie bitte unbedingt an die Betreuungsziffern!!! Nur was in der Abrechnung auftaucht, zählt!
Vergleichen Sie: Unsere FG haben einen überschießenden Mehrbedarf von 7,1% (P), 7,6% (N) und 10,2% (Nervenärzte). Das sieht schlecht aus gegen 20-23,7% für Gastroenterologen, Radiologen und Onkologen!
Beim letzten Gespräch mit der KV äußerte Dr. Metke die Absicht, die FG Töpfe nicht anzutasten. Sobald aber ein zwingender Grund auftaucht (neuer EBM) oder ein neues Team unserer KV vorsteht, kann die Sachlage anders aussehen und obengenannte Gründe können bei Neuaufsatz dann die Fachgruppentöpfe verändern.