Leitfäden der KVBaWue sind auch im Hinblick auf Regress-ersetzende Maßnahmen relevant
Im Laufe des Jahres ist die KVBw verpflichtet Richtgrößen ersetzende Maßnahmen einzuführen. Die genauen Maßnahmen sind noch nicht veröffentlicht, ein Teil der Prüfung wird aber darauf abheben, ob die Therapie rational war. Als rational gilt, was entsprechend der Therapie-Leitfäden der KVBw verordnet wurde. Von daher sei der Besuch der Seite des gemeinsamen Prüfeinrichtungen empfohlen. Hier sind die Leitfäden aufgeführt: http://www.gpe-bw.de/facharztgruppen/
Und hier sind die Empfehlungen für unsere Fachgruppe aufgeführt: http://www.gpe-bw.de/facharztgruppen/nervenaerzte/
Der BVDN ist nicht Mitglied der Arbeitsgruppe, die die „konsentierten“ Leitfäden herausgibt, wird aber gehört und versucht moderierenden Einfluss zu nehmen.
Wolfgang Freund