Nachlese Besuch bei der KV, weitere Themen incl. Telematik-Infrastruktur
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Vorstand des BVDN Baden-Württemberg fährt üblicherweise zwei mal jährlich zur KV und bespricht die Honorarsituation und Probleme und Entwicklungen. Derzeit ist die Lage bei steigenden Honoraren ja friedlich. Dennoch sollen einige Informationen weitergegeben werden, weil sie für die Honorarentwicklung wichtig sind (auch wenn die von uns mit gutem Gedächtnis das schon einmal gehört haben).
Im Honorarverteilungsmaßstab versucht die KV BaWue den Grundsatz der „Kalkulierbarkeit und Planungssicherheit durch Leistungsbegrenzung und Reduktion der Umverteilung zwischen und innerhalb der Fachgruppen“ beizubehalten. Doch Vorsicht: Die Berechnung der Fachgruppentöpfe erfolgt immer wieder auf Basis der bereinigten Honorare im Vorjahresquartal! Auch abgestaffelt vergütete Leistung stützt damit den Topf und nicht abgerufene Leistung ist im nächsten Jahr in anderen Töpfen. Daher unser Mantra: Alle Leistung muss dokumentiert und abgerechnet werden, auch wenn sie scheinbar unbefriedigend niedrig vergütet wird. Im Ausnahmequartal 2/2017 betrug bei kalenderbedingter niedrigerer Scheinzahl die Auszahlungsquote sogar 100%. Das bedeutet nicht nur befriedigende Vergütung der erbrachten Leistung, sondern dass der Topf nicht ganz abgerufen wurde! Wie oben erklärt bedeutet das für unseren FG Topf Gefahr!
Die Zahl der niedergelassenen Kassensitze hat sich in Nervenheilkunde/Neurologie gegenüber 2016 von 396 auf 390,75 verringert, die in der Psychiatrie von 245 auf 247,75 erhöht. Wir gehen in der Zukunft von einem Nachwuchsmangel aus und suchen nach Strategien, um unsere Fächer attraktiv zu halten.
Die Problematik der Bereinigung der Morbidität der Selektivvertragspatienten ist mittlerweile gelöst. Durch Ausgleichzahlungen der AOK für nicht vertragskonforme Inanspruchnahme erhöhte sich der RLV-Fallwert um €0,70 im Quartal 2/2017! Die Existenz des Selektivvertrages kommt also nicht nur den Teilnehmern, sondern auch Allen über ein gestärktes RLV zu Gute.
Terminservicestellen: Bei den 2017 vermittelten 8768 Terminen waren unsere Fachgruppen immer unter den Spitzenreitern. Dies belegt die Relevanz unserer Fachgruppen und nützt uns politisch. Bitte stellen Sie weiterhin Termine zur Verfügung! Wir müssen den sonst drohenden Honorarabfluss an die Klinikambulanzen verhindern.
Derzeit kommen immer wieder Angebote der IT-Systemhäuser, Aufforderungen, man solle endlich dieTelematik Infrastruktur aufrüsten, damit die volle Förderung erfolgen kann. Zur Erinnerung: Die Förderung sinkt jedes Quartal, man erhofft, dass auch die Preise bei steigender Angebotsbreite sinken werden. Allerdings Achtung: Die Rückvergütung erfolgt erst ab erstem durchgeführten Versicherungs-Stammdatenmanagement und die Vergütung für die e-Arztbriefe ist katastrophalerweise geringer als nach der alten Regelung! Derzeit also noch Empfehlung zum aus der Tumortherapie probaten“watchful waiting“. Meine Praxis wird trotzdem einen heroischen Selbstversuch unternehmen, die Aufrüstung durchzuführen, ich kann ja dann berichten.
TI die zweite: Das Notfaldaten-Management kann ab 1.1.2018 vergütet werden, die GOP ist geregelt. Endlich! Jetzt muss nur noch die Infrastruktur geschaffen werden, denn die Funktionalität ist noch nicht realisiert. Siehe KBV-Info dazu.
TI die dritte: Der elektronische Arztbrief funktioniert zwar auch noch nicht, aber die Vergütung ist geregelt: 55ct werden zwischen Sender und Empfänger aufgeteilt. Siehe KBV Info hierzu.