Neurologische Verbesserung im PNP Vertrag – praktische Hinweise
Wie schon berichtet, sind umfangreiche Verbesserungen für die Neurologen im PNP Vertrag gelungen (siehe MEDI-Rundschreiben).
Einige Teilnehmer haben erhöhte Fallwerte mit Steigerungen von 15-25€ erzielt! Um in den Genuss der Verbesserungen zu kommen gilt es jedoch einige Details zu beachten:
Die erhöhte Grundpauschale bekommt nur, wer den Patienten mit Überweisung des HZV Arztes (das sollte im Selektivvertrag ja die Regel sein) sieht. Erziehen Sie bitte Patienten und Zuweiser zur Konsequenz! Bitte denken Sie an die Ziffer NP1a.
Die Zusatzpauschalen NP2a-g1 können jetzt bei der häufigen neurologischen Komorbidität unserer Patienten/innen miteinander beliebig kombiniert werden. Sie sind Diagnose-bezogen und nicht zeitgebunden. Wichtige Nebendiagnosen sind z.B. Hypertensive Encephalopathe bei Gefäßpatienten, Demenz bei Parkinson-S., Hemiparese/Paraparese bei Schlaganfall und MS, Polyneuropathie bei allen anderen neurol. Krankheiten, Spinalkanalenge u.a. Es lohnt sich, die Diagnosenlisten für die Ziffern NP1a-g1 durchzugehen und zutreffende Diagnosen auch zu verschlüsseln und abzurechnen.
Die Beratungszuschläge NP2a-g2 können jetzt in jedem Fall mindestens 1x im Quartal abgerechnet werden, bei MS, Epilepsie und PA-S. (NP2b,c,d2) auch zweimal je Quartal. Bei unserer Abrechnung wurde oft vergessen, die 2. Beratungsziffer einzugeben. Die Ziffer deckt jetzt nur noch eine Beratungszeit von 10 Minuten ab, während sie bisher 20 Minuten entsprach. Auch die Beratungsziffern sind bei neurologischer Komorbidität bis zu 2x im Quartal beliebig kombinierbar (z.B. bei Schlaganfall und Polyneuropathie oder Spinalkanalstenose).
Die NZ1 ist eine Zusatzziffer für jeden Arzt-Pat.-Kontakt ab dem 3.Termin im Jahr, nicht im Quartal. Sie kann nur nicht neben den Beratungsziffern NP2a-g2 und der Vertreterpauschale NPV abgerechnet werden, aber durchaus neben NP1 oder NP2a-g1. Da bei längerer Betreuung der Pat. im PNP-Vertrag niemand mehr überblicken kann, wann dieses „Jahr“ mit dem 3. Kontakt beginnt, macht es Sinn, die NZ1 bei allen persönlichen Arzt-Pat.-Kontakten einzusetzen, wenn keine längere Beratung stattgefunden hat oder Beratungsziffern nicht ansetzbar sind. Wenn dann ein 1. oder 2. Kontakt im Jahr dabei ist, wird die Ziffer automatisch von MEDI gestrichen. Die NZ1 kann ausnahmsweise auch bei telefonischem Kontakt abgerechnet werden.
Die „rein“-neurologischen Praxen sollten weiterhin die Abrechnung der Ziffer NZ3 bei psychiatrischer Komorbidität Sie ist z.B. bei allen F06.-Diagnosen abrechenbar, auch z.B. bei Demenz mit organischer Halluzinose und bringt mit 22 Euro mehr als die Beratungsziffern bzw. die NZ1. Sie ist – bei entsprechendem Zeitaufwand – auch neben 2 Beratungsziffern nach NP2a-g2 abrechenbar.
(vielen Dank an D.Dennig für die Vorlage)