QEP Zertifizierung, TSVG Bereinigung, Wahlen kommen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
viele von uns haben sich für das Qualitätsmanagement für die praxisnahe Version von QEP entschieden. Überraschenderweise hat plötzlich letztes Jahr die DEKRA angekündigt, dass sie nicht mehr zertifizieren können. Nach Angaben der KV gibt es derzeit noch folgende Möglichkeiten mit gültiger Akkreditierung:
Akkr. gültig bis | Zertifizierungsstelle |
31.05.2022 | LGA InterCert GmbH |
16.12.2022 | MEDZERT GmbH |
Die TSVG Bereinigung war längere Zeit angekündigt und hatte für Beunruhigung gesorgt. Zur Erklärung: Wir kennen das Problem schon von den Selektivvertägen. Wenn eine neue und besser honorierte Abrechnungsmodalität eingeführt wird, werden Patientinnen bevorzugt auf die neue Art abgerechnet. Daher werden diese Patientinnen aus dem Regelleistungsvolumen herausgerechnet.
Nachdem die Einführung der TSVG Systematik zusammenfiel mit der Corona-Pandemie, hat sich der Gesetzgeber entschlossen, nicht die ersten beiden Jahre als Grundlage für die Bereinigung zu verwenden, sondern die Zahl der Neupatientinnen aus den Jahren 2015/6 zu schätzen und die Zahl der offenen Sprechstunden aus den Zahlen einer besonders „gut“ kodierenden KV zu extrapolieren. Der Bereinigungsschlüssel ist also aus der Vergangenheit festgelegt, die tatsächliche Bereinigung der TSVG Leistungen wird basiswirksam bis Q4/22 durchgeführt. Die von unseren Praxen erbrachten TSVG Fallzahlen 2022 beeinflussen daher die Bereinigungsmathematik nicht nachteilig. Sie lesen in der Abrechnung zwar, dass eventuell Rückforderungen auftreten können, nach aktueller Information des BVDN im Gespräch mit der KV BaWue sind aufgrund konservativer Berechnung bisher und Bildung von Rücklagen keine Verwerfungen zu befürchten.
Von daher müssen wir ab sofort keine Zurückhaltung mehr üben, sondern dürfen dem Willen des Gesetzgebers folgen und so viele Neupatienten wie möglich behandeln und so viele offene Sprechstunden wie möglich abhalten. Zur Erinnerung: Jeder Patient, der mal kurz ohne Termin eine Nachfrage hat oder ein Rezept braucht, besucht die offene Sprechstunde!
Der große Geldregen kommt dadurch nicht, aber immerhin bekommen wir durch die unbudgetierten Regeln ein Honorarplus. Bei uns in BaWue bringen die TSVG Fälle nach Abzug der Bereinigung für Neurologen/Nervenärzte 6% höhere Auszahlung, für psychiatrische Praxen sogar +7%. Diese Zahlen könnten in Zukunft noch ansteigen, wenn plötzlich die RLV-Budgetierung wieder greift und nicht mehr alle RLV Leistungen vergütet werden können.
Unabhängig von der Bereinigung des TSVG Leistungen gibt es auf Praxisebene die Verwirrung mit dem Regelleistungsvolumen RLV. Nicht nur die Leistungen müssen bereinigt werden, sondern auch die Patientenzahl. Eine Praxis mit 1000 Scheinen, die mittlerweile 300 TSVG Fälle pro Quartal generiert, wird im RLV Bescheid auf 700 Patienten herabgerechnet. Das macht kein Problem, wenn im nächsten Quartal die Zahlen ähnlich bleiben. Die letzten beiden Corona-Jahre waren durch eine Verminderung der Leistungsmenge geprägt, so dass wir 100% Auszahlungsquoten hatten. Ab jetzt gilt die RLV Systematik jedoch wieder, so dass ein knappes RLV zu Fallwertverlusten führt.
Dadurch, dass die RLVs wieder zum Tragen kommen, ist jetzt Konstanz oder Wachstum bei TSVG Fallzahlen wichtig. Im Q3/21 hatten wir in Baden-Württemberg einen Schwund von bis zu 10% (Nervenärztliche Praxen – bei den anderen geringer) bezüglich der TSVG Neupatienten gegenüber dem Vorjahresquartal. Das bedeutet diesmal aufgrund der Pandemie keinen Nachteil. Zu befürchten ist aber, dass so ein Phänomen in Zukunft zu schmerzhafter Kontraktion im RLV Topf führt. Das könnte für betroffene Praxen dann den Honorargewinn durch die TSVG Leistungen schlucken!
Die kommenden Wahlen werfen ihre Schatten voraus. Derzeit werden noch aktive Kolleginnen und Kollegen gesucht, die unsere Berufspolitik vorantreiben wollen. Bitte bei Interesse bei uns melden!
In jedem Fall aber bitten wir Sie, zu wählen. Denken Sie bitte an unsere fachärztlichen Interessen und stärken Sie unsere Fachvertreter!