Quartalsende, die Abrechnung kommt!
Liebe Verbandsmitglieder,
eigentlich jedes Mal, wenn die Abrechung bevorsteht, sind neben individuellen Überlegungen auch strategische Gedanken zur Verbesserung der Situation der Fachgruppe angebracht.
Durch eine konsequente Abrechnung aller unserer Leistungen kann sich unser Honorartopf stablisieren. Dabei gilt weiterhin: Da unsere Leistungen stark personengebunden sind, ist eine Vermehrung von Fall- und Punktzahlen weitaus schwieriger, als in den stark technikorientierten Facharztgruppen (insbesonders die Radiologen oder Endoskopeure oder Labormediziner). Obwohl wir in Baden-Württemberg derzeit gut damit fahren, dass die Fachgruppentöpfe stabil gedeckelt sind und sich eine FG nicht bei den anderen bedienen kann, ergibt sich immer wieder die Notwendigkeit eines „Neuaufsatzes“ im HVM, wo dann der Leistungsbedarf der FG neu kalkuliert wird. Und der Leistungsbedarf wird über die Punktmengen-Anforderung definiert. FG mit hoher Überschreitung gewinnen beim Neuaufsatz regelhaft; FG, die Leistungen frustriert unter den Tisch fallen lassen, verlieren. Von daher ist eine konsequente Dokumentation des Leistungsbedarfs unerlässlich!
1) Bei der problematischen Überschreitung der Tagesprofilzeit, sollten Sie berücksichtigen, dass nach dem EBM eine Leistung erst vollständig erbracht ist und somit abgerechnet werden kann, wenn alle obligaten Leistungsinhalte d.h. auch der Bericht, erbracht sind. Erstellen Sie aufgrund starker Arbeitsbelastung den Bericht (erkennbar nur noch an der Portoziffer 40120) für EEG und Sonographie an einem Samstag, können Sie die entsprechend EBM-Ziffer z.B. 16310, auch auf diesem Samstag verschieben und entlasten so Ihr Tagesprofil. EPs nach GOP 16321 belasten das Tagesprofil nicht.
Manchmal besteht aber nur überzogene Angst vor Überschreitung des Tagesprofils, mit Folge der Streichung von erbrachten Leistungen/Ziffern. Wichtig: Wenn an einem Arbeitstag mehr als 12 Stunden Leistungen erbracht werden, ist eine Überschreitung des Tagesprofils (dies ist nur ein Aufgreifparameter) natürlich begründet. Sie muss nur ausreichend dokumentiert werden, wie z.B. längere Sprechstunde durch Notfälle , Krankheit-/Urlaubsvertretungen.
2) Sinnvolle Überprüfung der Betreuungsleistungen mittels EDV-Suchlauf für alle entsprechend ICDs (siehe Neurotransmitter Sonderheft Abrechnungskommentar EBM 2012).
Dabei sind Sorgen um die Überschreitung des Quartalszeit durch Betreuungsziffern unbegründet (in RLP lag die Rate bei den Nervenärzten/Doppelfachärzten zuletzt bei 61 % !!!). Eine Prüfung kann erfolgen, falls eine Überschreitung im Quartalsprofil vorliegt. Wenn Sie jedoch nachweislich die Betreuuungsziffern korrekt vergeben und die Patienten auch gesehen haben, ist es begründbar.
3) Nach der Darstellung von Dr. Carl in der BVDN/BDN/BVDP-Updateveranstaltungen sind dabei weiter auch folgende ICD-Diagnosen bezüglich Betreuungsziffer relevant.
Neurologie: Bei den uns oft zur Frage einer Neuralgie vorgestellten Pat. mit unklaren Schmerzen, die nach viel Arbeitsaufwand dann doch keine neurologische Störung/Neuralgie haben, kann die betreuungsfähigen M 79.69 G (Schmerzen in den Extremitäten n.n.b.) angesetzt. Diese ICD-Gruppe sei nach Carl explizit von den Krankenkassen gewünscht worden und damit werde unser hoher Aufwand adäquat abgebildet.
Psychiatrie: Die F 32.1, F33.1-2 und F 31.3 sind nicht betreuungsfähige ICDs. Kommt es aber zu einer relevanten Appetit- und Gewichtsabnahme, sei die betreuungsfähige F 50.8 (sonstige Essstörung) ansetzbar.
(Vielen Dank an Dr. Günther Endrass, BVDN Rheinland-Pfalz für die Überlassung seiner Anregungen!)