Sie fragen, wir antworten. Bereiten neue Migränemedikamente Kopfzerbrechen? Vergessen Sie die Ärztekammer-Wahl nicht!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gerne antworten wir auf Fragen. Nachdem wir davon ausgehen, dass es sich meist um Sachverhalte handelt, die für viele Niedergelassene wichtig sind, werden einige Fragen hier für Alle vorgestellt.
Frage zur Heimbetreuung: „Nach ihren letzten Informationen und Kontakt mit der KV dachte ich, es genügt als Facharzt einen Vertrag mit dem Heim abzuschließen. Ist es auch notwendig einen Vertrag mit einem Hausarzt abzuschließen , und wenn ja, gibt es entsprechende Vorlagen? Den Kooperationsvertrag nach § 11 b SGB V habe ich tatsächlich so gelesen, dass der Vertrag nur zwischen dem Heim und dem Facharzt oder Hausarzt geschlossen wird.“
Antwort: Sie haben recht, die meisten Ziffern benötigen nur den einen Vertrag mit dem Heim. Es gibt jedoch Ziffern, die eine Kooperation mit anderen Ärzten voraussetzen, wie
GOP 37105 oder 37120. Es geht aber gut auch ohne diese Ziffern, dann reicht der Vertrag mit dem Heim. Lesen Sie dazu nochmal den älteren Newsletter zum Thema oder gehen Sie auf das Lupensymbol rechts oben auf unserer Homepage und geben Sie „Heim“ ein.
Frage zum letzten Newsletter: Könnte es sein, dass nicht das Kapitel 38 (Besuch und die Betreuung eines weiteren Patienten durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten) sondern das Kapitel 37 gemeint war?
Antwort: Entschuldigung, natürlich war Kapitel 37 gemeint.
Die neuen CGRP Antikörper zur Migräneprophylaxe: Das Novartis-Präparates aimog mit sehr „niederschwelliger“ Zulassung (4 Migränetage/Monat), ist seit 1.11.18 verfügbar: Therapiekosten pro Spritze s.c./Monat 688 €, mindestens 8256 €/Jahr. Parallel erfolgt der Eintritt in das AMNOG-Verfahren für 1 Jahr. Nach dem Vortrag auf dem DGN-Kongress von Prof. T. Jürgens (Rostock), erwies sich in der LIBERTY Studie bei Vergleich mit 2 bis 4 Prophylaxevorbehandlungen, die Behandlung als gleich effektiv. Von daher werde bei „absehbarer“ IQWIQ/AMNOG-Bewertung vermutlich regressmäßig überprüft auf Einhaltung der Voraussetzungen für die episodische Migräne: 4 erfolglose Migräneprophylaxe-Vorbehandlungen; bei chronischer Migräne ebenfalls 4 Vorbehandlungen plus Botox. Es gebe keine guten Daten zum kardiovaskulären Risiko durch die Vasodilatation. Die empfohlene Therapiedauer ist vermutlich analog zu bisheriger Prophylaxe zu handhaben, d.h. nach 6 bis 12 Monaten Auslassversuch. Novartis selber strebt aufgrund des AMNOG Nutzenbewertungsverfahrens eine „eingeschränkte Erstattung für schwer migränekranke Patienten an, die temporär begrenzt sein soll“. Auch danach sei Voraussetzung für die Erstattung 4 (episodische Migräne) bis 5 (chronische Migräne inclusive Botox) zugelassene, erfolglose Vortherapien (Betablocker, Topiramat, Flunarazin, Amitryptilin bzw. TCAs). Hierbei muss aus jeder der genannten Wirkstoffklassen mindestens eine erfolglose Vortherapie (unzureichende Wirksamkeit oder Unverträglichkeit bzw. Kontraindikation/Warnhinweis) dokumentiert sein. Da nach dem SGB V Grundsatz, der Vertragsarzt bei gleichem medizinischen Nutzen, das wirtschaftlichste Arzneimittel zu verordnen hat, ist durch die Kassen eine Verordnungsüberprüfung zumindest bis Ende des AMNOG-Verfahrens 10/19 wahrscheinlich. Gerade den Erfahrungen in RLP mit eingeleiteten Prüfverfahren bei Tecfidera – die entsprechenden Verfahren sind nach meinen Kenntnissen ohne einen erfolgten Regress aber zunächst viel Arbeit für die Betroffenen, eingestellt worden – sollten obige Kriterien eingehalten und entsprechend erfasst werden.
Weitere Empfehlungen zur Pharmakotherapie:
Ocrelizumab hat einen zuerkannten Zusatznutzen nur bei hochaktiver oder früher pp MS. Auch hier ist gute Dokumentation wichtig.
Für Memantine gibt es derzeit Prüfverfahren der Krankenkassen in Rheinland-Pfalz, es könnte auch unser Ländle betreffen. Bitte denken Sie an die korrekte Diagnose (d.h F00.0G/G30.0G; F00.1/G30.1G; F00.2G/G30.2G) und Dokumentation des Erfolges der Therapie!
(Vielen Dank an Günther Endrass für die Vorlage)
Und zum Schluss: Auch wenn wir keine eigene Liste für die Bezirksärztekammerwahlen aufgestellt haben, bitte sorgen Sie mit Ihren Stimmen dafür, dass die Wahl legitimiert ist und dass Vertreter unserer Fachgruppen in die Gremien kommen!