TI-Umsetzung, KV-Honorare und Schutzschirm, PNP: Botox, eHBA
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Sommerloch droht, daher vorher noch ein paar Nachrichten.
Wegen der holprigen TI-Umsetzung hatte die KVBaWue in Berlin interveniert und jetzt ist ein gemeinsamer offener Brief der KBV und der Länder-KVen an Gesundheitsminister Spahn veröffentlicht.
Zum Honorar des ersten Quartals 2020 ein paar Vorbemerkungen und dann die üblichen Vergleichszahlen: Das Gesamthonorar stieg um 2,6% gegenüber Q1/2019. Bei einem praxisindividuellen Honoraverlust von mehr als 10% gegenüber Q1/2019 wurde auf 90% aufgestockt. Überschreitende Anfordungen über das RLV hinaus war bei Nervenärztinnen (NÄ)/ Neurologinnen (N)/ Psychiaterinnen (P) in 5,4/ 3,0/ 6,5% erfolgt. Das RLV überschreitende Leistungen wurden in unseren Fachgruppen auf 46,33% (N+NÄ) bzw 31,35% (P) abgestaffelt ausbezahlt. Die RLV- Überschreitung ist im Vergleich zu anderen Fachgruppen gering, aus taktischen Gründen zu gering. Hier mein Mantra: Bitte dokumentieren Sie alle Leistungen (insbesondere Betreuung), schreiben Sie die nötigen Briefe und rechnen Sie dann Ihre Leistungen auch vollständig ab. Ärger bei Plausi-Überschreitung gibt es nur, wenn pauschal Leistungsgruppen abgerechnet werden, bei denen sich später herausstellt, dass sie teilweise nicht vollständig erbracht (Dokumentation!) wurden. Die Scheinwerte liegen für unsere Fachgruppen NÄ/N/P bei € 84,47/ 84,92/ 106,86.
Der Corona-Schutzschirm unserer KV wurde erstaunlich rasch ausgezahlt: Bereits mit der Honorarabrechnung wurden unseren Fachgruppen NÄ+N/P € 380953/ 59440 ausbezahlt. Bezogen auf das Gesamthonorar haben unsere Fachgruppen 1,3% bzw 0,4% Zuwendung aus dem Corona-Schutzschirm benötigt. Die „Schwergewichte“ bei den Schutzschildzahlungen waren Hausärzte (€ 4,77 Mio oder 1,5%) und Psychotherapeuten (€ 4,5 Mio. oder 5,6%). Insgesamt war also aufgrund des geringen Anteils der Zeit mit Corona-Einschränkungen im ersten Quartal der Bedarf an Schutzschirm-Zahlungen gering. Für das zweite Quartal ist natürlich ein viel höherer Bedarf anzunehmen.
Botulinumtoxin-Behandlung wird im PNP Vertrag jetzt ohne größere Hürden (bisher sehr strenge Qualifikationsanforderungen) für alle teilnehmenden Neurologen und Nervenärzte neben den bisherigen Indikationen (v.a. Spastik und Dystonie) auch zur Behandlung von chronischer Migräne mit € 80 für die Ersteinstellung und €50 für Folgebehandlungen erstattet.
Und zum Schluss: Denken Sie bitte daran, den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zu bestellen, den Sie für die vier kommenden Anwendungen brauchen. Ab Q3/2020 das Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan und ab Q1/2021die elektronische AU und die elektronische Patientenakte.
Und ganz zum Schluss wünschen wir vom Vorstand des BVDN Baden-Württemberg Ihnen erholsame Ferien mit so viel Freiheit wie möglich und so viel Vorsicht wie nötig.