TSVG beschäftigt uns weiter – wer vor den Ferien nicht geregelt hat, muss jetzt ran!
Als Konsequenz des TSVG müssen wir ab 01.09.2019 offene Sprechstunden anbieten. Dies hat Nachteile (Pflichten) aber auch potenzielle Vorteile (Honorarplus, wenn wir uns richtig verhalten, wie im Newsletter beschrieben). Im Gespräch mit der KV war zu erfahren, dass wir leider wöchentlich 5 offene Sprechstunden an die KV melden müssen, und diese wiederum über die KV einsehbar sind. Bei einer BAG wird überprüft, ob auch alle Kolleginnen Leistungen in der offenen Sprechstunde abrechnen.
Wie bereits im vorherigen Newsletter zum TSVG beschrieben, macht eine Ausweitung unserer Leistungen im ersten Jahr wegen der individuellen und Fachgruppen-Bereinigung keinen Sinn. Darüberhinaus wird ein Anteil von mehr als 17,5% Leistungen der offenen Sprechstunde als unplausibel angesehen und automatisch rückgerechnet.
Die offene Sprechstunde ist keine Notfallsprechstunde und kann daher begrenzt werden. Wer am Ende nicht dran gekommen ist, hat Pech gehabt. Patienten, die von anderen Fachärzten aus unseren Fachgebieten behandelt werden, dürfen an diese verwiesen werden.
Je mehr man sich die Abläufe der offenen Sprechstunde klar macht, desto deutlicher wird, was für ein Service hinter der geplanten Sprechstunde steckt: Die Garantie, dran zu kommen, Planung von Kapazitäten für Zusatzuntersuchungen wie EEG und damit Vermeiden von erneuten Terminen…
Nun ja. Das Gesetz ist da. Packen wir´s an.
Wir sind gespannt auf Rückmeldungen zu guten Ideen für die Gestaltung der offenen Sprechstunde und für Erfahrungen damit. Schöne Restferien!