Verhandlungserfolg für Neurologen im PNP Vertrag!

Feb 18, 2017

Verhandlungserfolg für das Modul Neurologie des PNP Vertrages!

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Das Modul Psychiatrie und Psychotherapie des PNP Vertrages stellt schon längere Zeit wirtschaftlich ein  Erfolgsmodell dar mit durchschnittlichen Fallwerten in der Psychiatrie von 163-168 Euro in den letzten vier Quartalen (bei KV Scheinwerten von ca. 72 Euro). Dies teils Dank einer quasi ungedeckelten Vergütung von 19 Euro je 10 Minuten Gespräch.

Auch die nervenärztliche Vergütung ist mit durchschnittlichen Scheinwerten von 105-110 Euro gut geregelt. Unzufriedenheit herrschte dagegen bei den neurologischen Vertragsteilnehmern. Nun gelang in der vergangenen Woche der Durchbruch bei den Vergütungsverhandlungen für die Neurologen.

 

Nach zähem Ringen, zahlreichen Treffen und Telefonkonferenzen konnte der BVDN und der VN, mit tatkräftiger und argumentationsstarker Hilfe des MEDI Verbundes die AOK von der Notwendigkeit einer Verbesserung der neurologischen Vergütung überzeugen.

Globale Bewertung: Die beschlossenen Veränderungen stärken vor allem die Versorgung der multimorbiden Patienten. Sie werden eine Anhebung der durchschnittlichen neurologischen Fallwerte auf etwa 100 Euro bewirken (und auch im nervenärztlichen Bereich noch einmal eine Verbesserung erzielen).

Die Einzelheiten wie folgt (Umsetzung ab 01.07.2017):

Die Grundpauschale NP1 steigt von bisher 37 auf nun 40 Euro, wobei 5 Euro davon nur bei vertragskonform vorliegender Überweisung ausbezahlt werden. Die Heimpauschale NP1H steigt auf 50 Euro.

Die Zusatzpauschalen NP2a1-g1 waren bisher nur max 1/Quartal abrechenbar. Neu ist, dass bei Vorliegen von mehreren Diagnosen auch mehrere Zusatzpauschalen fällig werden.

Die Beratungszuschläge NP2a2-g2 waren bisher unterschiedlich hoch vergütet. Nunmehr können sie (zeitgebunden) parallel nach einheitlicher Systematik mit Wert von 19 Euro je 10 Minuten abgerechnet werden.

Der Diagnostikzuschlag von 30 Euro bleibt, der zweite Diagnostikzuschlag wird jedoch auf ebenfalls 30 Euro angehoben.

 

Nach dieser durchaus erfreulichen Verbesserung wird den bisher zögernden Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die Kosten-Nutzen-Betrachtung zu überdenken. Der Aufwand ist ja seit vereinfachter Verbindungsmöglichkeit mit Dongle geringer geworden. Die Möglichkeit der unbudgetierten Versorgung dürfte gerade leistungsfähigen Praxen entgegenkommen. Bei Interesse vermitteln wir gerne auch Gelegenheit zum Hineinschnuppern für Ihre Abrechnungskraft. Wir hoffen, dass. sich noch weitere KollegInnen zur Teilnahme an diesem für die ZNS Vergütung wegweisenden Vertrag beteiligen.

Informationen und Vertragsdetails bei Frau Ritter vom MediVerbund.

 

Freundliche Grüße

B. Imdahl, W. Freund, T. Hug

 

Und ganz zum Schluss eine Kleinigkeit zu den Vorauszahlungen im PNP Vertrag: Für den Fall dass eine Praxis zu viel Vorauszahlungen erhalten hat, werden diese gekürzt oder ausgesetzt, bis sich das Konto normalisiert hat. Eigentlich logisch.